Wir laden Sie zu uns ein!
Am 09.01.26 findet für die Schüler:innen aller Jahrgangsstufen Distanzunterricht Zuhause statt. Für die Jahrgänge 5-6 ist eine Notbetreuung möglich.
Aufgrund vieler Anfragen möchten wir Sie hier auch auf unsere allgemeinen Regelungen bei Unwetterwarnungen informieren.
Bei Unwettern handelt es sich insbesondere um
extrem, anhaltend heftigen Starkregen,
schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
schwere bis extreme Gewitter eventuell mit extremen Orkanböen/Starkregen,
(extrem) starker Schneefall eventuell mit Verwehungen,
Glatteis.
Wenn Unwetter der Stufen Violett oder Rot/ggf. Violett für Regionen vorhergesagt werden, fällt der Unterricht für die Dauer der Ankündigung in diesen Gebieten aus. Dienstliche Aufgaben werden von Lehrkräften abhängig vom Umfang der angekündigten Gefahrenlage für das öffentliche Leben vorrangig in der Schule, ggf. auch in häuslicher Arbeit wahrgenommen.
Diese Wetterereignisse können das gesamte Land Nordrhein-Westfalen, einzelne oder mehrere Regierungsbezirke sowie einzelne oder mehrere Kreise oder kreisfreie Städte betreffen. Im Einzelfall kann es aufgrund solcher Wetterereignisse notwendig sein, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler schulische Maßnahmen, insbesondere das Ruhen des Präsenzbetriebs, anzuordnen.
Die Entscheidung über das Ruhen des Präsenzbetriebs gilt für alle schulischen Veranstaltungen im Schulgebäude. Im Rahmen der organisatorischen und personellen Möglichkeiten entscheidet die Schulleitung über die Einrichtung von Unterricht mit räumlicher Distanz. Soweit die personellen und sächlichen Voraussetzungen vorliegen, soll Distanzunterricht digital erteilt werden.
Falls das Wetterereignis so kurzfristig eintritt, dass der Unterricht bereits begonnen hat, bleiben die Schülerinnen und Schüler so lange in der Schule, bis sie sicher den Heimweg antreten können. Dies gilt auch, wenn die planmäßige Unterrichtsdauer dadurch überschritten wird.
Eltern können ihre Kinder in der Schule abholen, müssen dies aber persönlich tun und für die Sicherheit der Kinder sorgen. Eine telefonische Erlaubnis der Eltern für ihre Kinder, den Heimweg anzutreten, reicht nicht. Eine frühestmögliche Abholung der Kinder nach dem Ende der letzten Unterrichtsstunde wird erwartet. Dies wird für Schulen des gebundenen Ganztags in der Regel ab 16.00 Uhr sein.
Die Schulleitung weist in benötigter Anzahl Kolleginnen und Kollegen an, für eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler in der Schule zu verbleiben.
In unserem Schulblog berichten wir, sowohl Schüler:innen als auch das Kollegium über den Alltag an der Gesamtschule Rosenhöhe.
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