Erziehungskonzept

Fotografie: Markus Wildelau

Unser Erziehungskonzept

… leitet sich grundsätzlich aus den pädagogischen Überzeugungen ab, die wir im Leitbild festgelegt haben:

  • Du darfst so sein wie du bist und: So wie du bist, bist du gut!

  • Dieser Grundsatz erfährt dort seine Grenzen, wo er die Grenzen der Anderen verletzt.

Insofern ist dieses Erziehungskonzept integraler Bestandteil unseres Schulprogramms und konkretisiert Dimensionen der Neuen Autorität, zu der wir uns im Kollegium übereinstimmend bekannt haben¹.

In diesem Konzept legen wir unser Erziehungshandeln fest, das für alle verbindlich ist. Oberste Priorität hat dabei unser übergeordnetes Erziehungs- und Bildungsziel „Mündigkeit“. In der Erziehung unserer Schüler:innen verstehen wir uns als Partner:innen der Eltern. Leitend sind dabei folgende Grundsätze:

  • Wir gehen alle wertschätzend miteinander um: Schüler:innen mit Schüler:innen und Lehrkräfte mit Lehrkräften sowie Schüler:innen mit Lehrkräften und umgekehrt.

  • Ein respektvolles Miteinander verbietet gegenseitige Beleidigungen und Verletzungen durch Worte genauso wie den Einsatz körperlicher Gewalt.

  • Gewalt kann ebenso medial vermittelt und ausgeübt werden. Insofern lehnen wir jede Art von Mobbing/Cybermobbing ab und ahnden diese.

  • Wir erkennen die sexuelle, kulturelle und religiöse Vielfalt unserer Schüler:innen an und treten jeder Form diskriminierenden Verhaltens entgegen.

Als Schule mit Courage schreiten alle an Schule Beteiligten in Fällen der Verletzung o.g. Grundsätze ein und informieren Erwachsene bzw. Mitglieder des Schulleitungsteams. Eine solche Information ist ausdrücklich kein „Petzen“ oder Diffamieren, sondern Ausdruck der Übernahme von Verantwortung.

Als Schule haben wir neben dem Bildungs- auch einen Erziehungsauftrag. Bei der Klärung von Regelverletzungen und Beratung von Maßnahmen ist uns dieser Auftrag bewusst². Als Pädagog:innen wissen wir, dass einige unserer Schüler:innen sehr belastet sind und manche nur wenig elterliche Unterstützung erfahren. Sie brauchen Struktur, Zuwendung und Verständnis für ihre Situation. Sie brauchen zuverlässige Menschen, die ihnen zur Seite stehen und Orientierung geben³.

Unsere Erziehungs- und Bildungsarbeit beruht auf Vertrauen und Beziehung. Wer seiner/ihrer Lehrer:in vertraut, kann auch lernen, da er/sie weiß, dass er respektiert wird, frei von Angst ist und Fehler machen darf. Lernen ist im Allgemeinen Verhaltensänderung. Prinzipiell kann diese über ein Straf- und Belohnungssystem erreicht werden. Unser Anspruch ist es aber, dass Schüler:innen Verantwortung für ihr Handeln übernehmen und dieses zu reflektieren lernen. Damit ermöglichen wir Einsicht, die nicht durch Konditionierung erreicht werden kann. Konditionierung regelt das Verhalten durch Vermeidung von Strafe oder Inaussichtstellung von Belohnung. Da wir überzeugen möchten, steht vor jeder Strafe die Kommunikation.

Jeder Fall von Regelverletzung ist anders und unterliegt jeweils unterschiedlichen Bedingungen. Daher muss jede Regelverletzung individuell bearbeitet werden. Auch insofern verbietet sich ein Maßnahmen“katalog“, in dem jeweilige Konsequenzen einer bestimmten Regelverletzung zugeordnet werden.


Formen häufigen Fehlverhaltens

  • Nachhaltiges Stören im Unterricht

  • Wiederholtes Zuspätkommen / Fehlen

  • Unterschiedliche Formen und Ebenen von Beleidigungen

  • Körperliche Auseinandersetzungen

  • Cyber-/Mobbing

Prinzipiell sind folgende Maßnahmen denkbar:

  • Ein Kritikgespräch mit der Tutor:in

  • Ein Elterngespräch bzw. eine Anhörung nach § 53 SchG

  • Beratung im Klassenrat

  • Ein Gespräch mit Tutor:in und Schulleiterin

  • Eine Ankündigung (s.u.)

In den o.g. Gesprächen können je nach Problemeinsicht aufseiten der Schüler:innen pädagogische Maßnahmen ergriffen werden, die dazu geeignet sind, das Fehlverhalten zu korrigieren. Diese Maßnahmen sind stets mit Augenmaß und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden. Vor der Strafe steht zunächst die Wiedergutmachung. Sie ermöglicht Heranwachsenden, sich mit dem eigenen Handeln stärker auseinanderzusetzen und dem Gegenüber die eigene Reue zu zeigen. Wiedergutmachung geht einher mit einer ernst gemeinten und überzeugenden Entschuldigung, die erst nach einer (selbstkritischen und überzeugenden) Reflexion des eigenen Handelns ausgesprochen werden sollte. Ein schnelles und leichtfertiges: Ja, hab ich ja gar nicht so gemeint, also: Entschuldigung, wie wir es sehr häufig bei Schüler:innen nach einem Fehlverhalten erleben, ist weder überzeugend noch für die Moralentwicklung von Heranwachsenden förderlich. Ziel aller Maßnahmen sollte die Befähigung zur Einsicht in das eigene Fehlverhalten sowie zur Abschätzung der Folgen sein.

Pädagogische Maßnahmen werden begründet und die Zielrichtung der Maßnahme offen gelegt, damit die Einsichtsfähigkeit der Schüler:innen gestärkt werden kann. Darüber hinaus sollte die Strafe stets einen Zusammenhang zum Fehlverhalten aufweisen, damit sie von der Schüler:in als angemessen und berechtigt akzeptiert werden kann.

Im Sinne der Neuen Autorität werden Machtkämpfe vermieden, da alle Beteiligten am Ende verlieren. Vielmehr ist es bei schwerwiegendem Fehlverhalten angezeigt, dass Lehrkräfte (auch mit Schulleitungsmitgliedern) zusammenschließen und einer Klasse/einem Kurs Flagge zeigen: Sie machen eine Ankündigung und damit deutlich, dass sie es ernst meinen: Sie reagieren, indem sie authentisch und klar Position beziehen.

Jede Schüler:in hat das Recht auf Unterricht, das nicht beschnitten werden darf; ein Ausschluss aus dem Unterricht ist daher untersagt. Demgegenüber haben wir Vereinbarungen eingeführt, die mit einzelnen Schüler:innen in Absprache mit den Eltern getroffen werden können. Schüler:innen, die zeitweise erhebliche Konzentrationsprobleme oder Unruhe aufweisen, können sich eine „Auszeit“ in einem festgelegten zeitlichen Rahmen nehmen. Diese Vereinbarungen sind zu dokumentieren.

Suspendierungen können ausschließlich von der Schulleiterin ausgesprochen werden, die nachträglich in einer Disziplinarkonferenz bestätigt werden müssen.

Vor jeder Maßnahme steht die Kommunikation; vor jeder Intervention die Prävention. Insofern versuchen wir in ausgewählten Projekten gemeinsam mit außerschulischen Expert:innen präventiv und erzieherisch wirksam zu sein. Dazu zählen v.a. Projekte

  • gegen Rassismus und Antisemitismus

  • zur Unterstützung der (sexuellen) Identitätsfindung

  • für die Akzeptanz von Vielfalt und Heterogenität im Sinne der Inklusion

  • für gendergerechte Bildung

  • zur Förderung gewaltfreier Kommunikation

  • zur Orientierung im Sinne individueller und Stärken orientierter Lebensplanung.

Im Schulalltag sind Erziehen und Unterrichten eng miteinander verknüpft. Somit ist die Leistungsförderung, die sich an der Gesamtschule Rosenhöhe u.a. durch die Individualisierung des Unterrichts und das gezielte Fordern und Fördern der Schülerschaft äußert, ebenfalls eine Präventionsmaßnahme. Die Leistungsförderung optimiert in Verbindung mit der transparenten Leistungsbeurteilung, zu der auch Reflexions- und Beratungsgespräche gehören, Lernprozesse, beides stärkt das Selbstbewusstsein der SchülerInnen, minimiert Frustrationserfahrungen und festigt somit das Wohlbefinden in der Schule. Dies wiederum minimiert Fehlverhalten oder gar Gewaltbereitschaft.

Ein Ort der Bearbeitung von Konflikten ist auch die wöchentlich im Klassenverband stattfindende Stunde „Arbeitszeit (AZ) / Klassenrat“. Hier können in vertrauensvoller Atmosphäre und unter Anleitung der Klassenlehrer:in Ursachen für Konflikte erläutert und gemeinsam Lösungen gefunden werden.

 

Stand: 2024

  1. Dieser Auftrag unterscheidet sich klar von dem der Polizei und dem des Gerichts. Werden strafrechtlich relevante Regelverletzungen begangen, wird Anzeige erstattet und innerhalb des rechtlichen Rahmens mit der Polizei kooperiert. Schwere Fälle von Grenzüberschreitungen werden im Rahmen von Disziplinarkonferenzen nach §53 SchG beraten.

  2. Das Lehrer:innenkollegium hat sich dem Konzept der neuen Autorität verschrieben und bildet sich kontinuierlich in diesem Bereich fort.

  3. Auch daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Kooperation mit Vertreter:innen des Jugendamtes.

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