Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schüler:innen,
aufgrund des Lernmittelfreiheitsgesetzes übernimmt der Schulträger einen großen Teil der Kosten für die Anschaffung von Lernmitteln. Allerdings verpflichtet Sie der Gesetzgeber, in jedem Schuljahr Lernmittel in Höhe eines festgesetzten Eigenanteils zu beschaffen. Der Eigenanteil beträgt in der Sekundarstufe I pro Schuljahr und Schüler:in 26 Euro. Eine Über- oder Unterschreitung dieses Betrages in einem Schuljahr wird im Verlauf aller Schuljahre ausgeglichen.
Die Schulkonferenz hat für die einzelnen Jahrgangsstufen festgelegt, welche Lernmittel in Höhe des Eigenanteils zu beschaffen sind:
Abschließend weisen wir darauf hin, dass der größte Teil der im Unterricht verwendeten Lernmittel von der Stadt Bielefeld angeschafft worden ist und an die Schüler:in lediglich ausgeliehen wird. Die Schüler:innen sind zur pfleglichen Behandlung und zur Rückgabe der Bücher in gebrauchsfähigem Zustand verpflichtet, da diese Bücher wegen des begrenzten Etats unserer Schule mehrmals ausgeliehen werden müssen. Beschädigte oder verloren gegangene Bücher müssen kostenpflichtig ersetzt werden. Achten Sie bitte daher darauf, dass Ihr Kind die ausgeliehenen Bücher mit einem Schutzumschlag versieht und sie schonend behandelt.
Anspruchsberechtigte Schüler:innen im Sinne des §28 Abs. 3 SGB II erhalten für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf jeweils zum 01.08. eines Jahres 103,-€ und zum 01.02. für die 2. Schuljahreshälfte 51,50,- €. Zum persönlichen Schulbedarf gehören u.a. auch Schulbücher. Mit diesem Zuschuss ist der zu leistende Eigenanteil zu begleichen.
Empfänger:innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) sind von der Leistung des Eigenanteils ausgenommen und wenden sich bitte an das Schulbüro. Um Vorlage des aktuellen SGB XII Bescheides wird gebeten.
Leistungsempfänger:innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. nach SGB-VIII sowie Empfangsberechtigte von Leistungen nach Bildung und Teilhabe wenden sich bitte an die für sie zuständige Stelle im Amt für soziale Leistungen bzw. Jugendamt, um einen Zuschuss zu erhalten, der u.a. zur Deckung der Eigenanteile für Schulbücher vorgesehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Das Schulbuchteam