Schulordnung

In der Gesamtschule Rosenhöhe arbeiten und lernen viele Menschen: SchülerInnen, LehrerInnen, Hausmeister und Sekretärinnen. Wenn sich täglich alle bemühen, freundlich und höflich miteinander umzugehen, aufeinander Rücksicht zu nehmen und das Schulgebäude und seine Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln, werden sich auch alle in der Schule wohl fühlen. Dafür übernehmen wir alle Verantwortung. Es ist daher notwendig, dass sich alle an bestimmte Regeln halten.
Die grundsätzlichen Regeln in dieser Schulordnung sind von LehrerInnen, SchülerInnen, Eltern, Hausmeister und den Sekretärinnen miteinander abgesprochen und somit verbindlich.

Unsere Grundsätze:

  • Wir begegnen einander mit Höflichkeit und Respekt.
  • Wir verletzen niemanden – weder mit Worten noch mit Taten.
  • Wir hören uns gegenseitig zu.
  • Wir sind ehrlich zueinander.
  • Wir helfen uns gegenseitig.
  • Wir respektieren das Eigentum anderer Personen und das Eigentum der Schule.

Aus diesen Grundsätzen leiten sich folgende Regeln für Schülerinnen und Schüler ab:

    1. Wir halten uns an die vereinbarten Regelungen und die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer.
    2. Wir wollen fair und höflich miteinander umgehen, indem wir uns nicht gegenseitig beschimpfen und indem wir jegliche körperliche Gewalt unterlassen.
    3. Der Flur, das Treppenhaus und der Mensabereich sind Ruhezonen, in denen wir nicht toben und rennen dürfen. Austoben kann man sich auf dem Schulhof und beim Bolzen auf dem Fußballplatz.
    4. Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulsekretariat nur in Pausenzeiten aufsuchen.
    5. Die Lehrerinnen- und Lehrerzimmer dürfen wir nur in Ausnahmefällen betreten, weil sie den Lehrerinnen und Lehrern als ruhiger Arbeits- und Erholungsraum dienen.
    6. Zu Stundenbeginn haben wir die Materialien für die kommende Stunde bereitliegen und warten auf die Lehrerin / den Lehrer.
    7. Bei Verspätungen entschuldigen wir uns und stören den Unterricht nicht unnötig.
    8. Essen und Trinken dürfen wir nur in den Pausen und Freistunden. Ausnahmen können mit den Lehrerinnen / Lehrern vereinbart werden.
    9. Auf dem gesamten Schulgelände ist es verboten, Kaugummi zu kauen.
    10. Während der gesamten Unterrichtszeit und bei jeder Schulveranstaltung dürfen wir das Schulgelände nur mit ausdrücklicher Erlaubnis verlassen, da jede Schülerin und jeder Schüler der schulischen Aufsichtspflicht unterliegt.
      Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II kann von der Schulleitung gestattet werden, das Schulgrundstück in Freistunden und Pausen zu verlassen. Die Aufsicht der Schule entfällt für die Schülerinnen und Schüler, die das Schulgelände verlassen. (SK vom 16.10.2003)
    11. Alle Einrichtungen der Schule müssen wir pfleglich behandeln. Wer Räume, Möbel, Gegenstände oder Geräte verunreinigt, beschädigt oder zerstört – ob gewollt oder ungewollt -, muss es einer Lehrperson melden und dafür geradestehen.
    12. Besondere Rücksichtnahme ist beim Essen erforderlich, schließlich wollen wir uns in dieser Zeit auch erholen. Vordrängeln, Herumschubsen, lautes Geschrei und schlechte Tischmanieren stören Mitschülerinnen und Mitschüler und sollen dementsprechend unterbleiben.
    13. Das Rauchen und die Einnahme von Alkohol und anderen Drogen sind für Schülerinnen und Schüler generell untersagt.
    14. Das Abspielen von Musikdateien mittels diverser Player während der unterrichtsfreien Zeit (Frühstücks- und Mittagspause sowie Freistunden) wird für die Jgg. 9 – 13 im Foyer oder Klassenraum erlaubt. Die Erlaubnis zur Nutzung solcher Geräte während des Unterrichts obliegt der jeweils zuständigen Lehrkraft. Dabei muss sichergestellt sein, dass jeder Schüler/in von jeder anderen Person (Mitschüler, Lehrer u.a.) jederzeit ansprechbar ist. Die Nutzung von Geräten mit Mobiltelefonfunktionen (Telefonieren, Versand und Empfang von SMS und MMS oder Übertragung via anderer Datendienste) bleibt auf dem gesamten Schulgelände weiterhin untersagt, sofern die Schulleitung oder Lehrkräfte keine außerordentliche Erlaubnis erteilen.
    15. Musikhören ist während der Mittagspausen der jeweiligen Jahrgänge in den Klassenzimmern erlaubt, solange sie nicht Zimmerlautstärke überschreitet. Im Zweifelsfall liegt die Entscheidung darüber bei den Lehrpersonen.